Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

§1 Geltungsbereich

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen -nachfolgend AGB genannt- gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und Dienstleistungen durch uns, der Cronum UG (haftungsbeschränkt) -nachfolgend Anbieter genannt-, gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Es gelten die nachstehenden AGB in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  • Die vorliegenden AGB beziehen sich auf das Angebot des Anbieters an Unternehmer. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt -nachfolgend Kunde genannt-. Der Anbieter erbringt im Rahmen dieser AGBs insoweit keine Leistungen an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.
  • Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
  • Soweit der Anbieter diese AGB aktualisiert, wird er den Kunden unverzüglich über die neue Fassung informieren. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter.
  • Im Einzelfall individuell getroffene Vereinbarungen zwischen Kunde und Anbieter (einschließlich schriftlichen Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  • Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Kunden werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  • Bestellungen werden für den Anbieter verbindlich, wenn er die Bestellung in Textform bestätigt. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Entsprechendes gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Weicht der Auftrag des Kunden vom Angebot des Anbieters ab, so kommt ein Vertrag in diesem Fall erst mit der erneuten schriftlichen Bestätigung des Anbieters zustande.
  • Alle Angebote haben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum.
  • Die in Katalogen, Preislisten oder in zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte. In keinem Fall wird damit eine bestimmte Beschaffenheit der zu liefernden Ware beziehungsweise Dienstleistung vereinbart oder garantiert.

§3 Vertragsgegenstand

Durch den geschlossenen Vertrag zwischen Anbieter und Kunde wird der Verkauf von Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing und Digitalisierung über den Kontakt mit Mitarbeitern des Anbieters geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf den schriftlichen Vertrag verwiesen.

§4 Preise, Zahlungsbedingungen

  • Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, netto zuzüglich des am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuersatzes und ausschließlich Transport und Versicherung.
  • Die Rechnungen des Anbieters sind zahlbar 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang ohne jeden Abzug. Der Anbieter ist bei Überschreiten dieser Zahlungsfrist unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Schadens ohne Mahnung berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB und eine Pauschalzahlung in Höhe von 40 Euro gem. § 288 Absatz 5 BGB für interne oder externe Beitreibungsmaßnahmen zu verlangen.
  • Der Kunde hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Vorabüberweisung, Rechnung bei Lieferung, SEPA Lastschriftverfahren. Weitere Zahlungsarten werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.
  • Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält, auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Alternativ wird der Rechnungsbetrag vom Anbieter mittels SEPA-Lastschriftverfahren auf Grundlage der Einzugsermächtigung durch den Kunden von dessen angegebenem Konto eingezogen.
  • Entscheidet sich der Kunde für den Einzug des Rechnungsbetrages per SEPA Lastschriftverfahren verkürzt sich das unter I. genannte Zahlungsziel von 14 auf 7 Tage. Alle anderen Vereinbarungen bleiben unberührt.
  • Der Anbieter behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und-kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Erhält der Anbieter nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, die nach pflichtmäßigem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann der Anbieter bis zum Zeitpunkt seiner Leistung eine geeignete Sicherheit binnen angemessener Frist oder Vorauszahlungen oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. Kommt der Kunde dem berechtigten Verlangen des Anbieters nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
  • Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Rückstand, kann der Anbieter die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei ganzem oder teilweisem Zahlungsverzug vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nicht vermögensbedingtem Leistungsverzug kann der Anbieter nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Befindet der Kunde sich im Zahlungsverzug oder verweigert er die Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, die vertragliche Leistung bis zur vollständigen Zahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte in voller Höhe zu bezahlen. Eine Wiederanschaltung der Leistungen kann vom Kunden erst nach vollständiger Bezahlung verlangt werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Kosten, sowie das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags wegen Zahlungsverzug bleibt dem Anbieter vorbehalten.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die durch die Rechnung und Zahlungsart kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen.

§5 Vertragsdauer

Für den Fall, dass der geschlossene Vertrag zwischen Anbieter und Kunde ein Dauerschuldverhältnis begründet, wird dieses auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere dem wiederholten Verstoß gegen die vertraglichen Hauptpflichten, bleibt unberührt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgt.

§6 Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der durch den Anbieter bereitgestellten Dienste verpflichtet. Er hat insbesondere
  • übergebene Passwörter geheim zu halten.
  • dem Anbieter erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen.
  • die Datenschutzbestimmungen und Urheberrechte, sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, bezüglich der Inhalte der Projekte zu beachten.
  • keine Inhalte mit gesetzlich verbotenem Inhalt einzupflegen oder an den Anbieter weiterzuleiten.
  • Nach Vertragsabschluss hat der Kunde dem Anbieter innerhalb von 14 Kalendertagen alle zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen bereitzustellen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Anbieter Ihn über seine Pflicht zur Bereitstellung aller notwendigen Informationen erneut informieren und Ihn auffordern besagte Informationen bereitzustellen. Sollte der Kunde innerhalb von weiteren 14 Kalendertagen, beginnend mit der erneuten Aufforderung der Informationsbereitstellung durch den Anbieter, die benötigten Informationen nicht oder nur teilweise bereitstellen, so behält sich der Anbieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter behält sich ebenfalls das Recht vor, eventuell entstandenen Schadensersatz oder Aufwendungsersatz vom Kunden einzufordern.
  • Besteht seitens des Kunden ein vertraglich Vereinbartes Recht auf Revisionen (Überarbeitung der ausgeführten Leistungen), so hat der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Leistungen durch den Anbieter, diesem die gewünschten Änderungen mitzuteilen. Die Mitteilung der Änderungswünsche hat in schriftlicher Form zu erfolgen, wird vom Anbieter protokoliert und an den Kunden weitergereicht. Nach Ablauf von 14 Kalendertagen ohne Meldung von Änderungswünschen durch den Kunden gilt das Gewerk als abgenommen und etwaige Revisionsansprüche entfallen.

§7 Lieferung

  • Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht zwischen Anbieter und Kunde etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Teillieferungen sind zulässig. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Kunde im Falle eines Verzugs des Anbieters eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
  • Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung durch den Anbieter und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin oder die Lieferfrist neu zu vereinbaren. Im Zweifel oder ohne separate Vereinbarung beginnt die Frist nach §7 Nr. V. erneut.
  • Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus, vgl. §6 Abs. 6. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter die Verzögerung zu vertreten hat.
  • Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt – gleichgültig, ob in den Betriebsstätten des Anbieters oder bei seinen Vorlieferanten eingetreten- hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe – oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Wird durch eines der vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Anbieter von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadensersatz verlangen kann. Hat eine Partei aufgrund der Verzögerung an der Leistung kein Interesse mehr, so kann sie nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der Vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.
  • Für den Fall, dass zwischen Anbieter und Kunde keine explizite Lieferfrist vereinbart wurde, so gilt im Allgemeinen eine Lieferzeit von 8 Wochen. Diese unterliegt ebenfalls den Bestimmungen aus Abs. 1 bis Abs. 4 dieses Paragrafen.

§8 Urheberrecht, Copyright

  • Das Urheberrecht tritt automatisch mit Erstellung eines Marketing- oder Digitalisierungsprojekts ein. Zum Projekt zählt: Vom Anbieter entwickelter Text, Software, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik, Sound und der Quellcode. Das Urheberrecht ist nicht an den Kunden übertragbar.
  • Die nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren und zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte am Projekt werden an den Kunden übertragen. Sollte es sich bei dem Hauptvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handeln, so erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte an den Kunden für die Dauer des Vertrags.
  • Der Anbieter behält sich, auch abweichend von II., das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf die Internet-Seite(n) des Kunden zu verweisen. Der Anbieter darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

§9 Gefahrübergang

  • Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Selbstabholung, Werkverkehr und Teillieferungen.
  • Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
  • Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports haftet der Anbieter nicht. Soweit nichts anderes vereinbart, wählt der Anbieter Versand und Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Versicherungspflicht wird nicht übernommen.

§10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress

  • Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  • Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
  • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  • Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  • Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§11 Schadensersatzansprüche; Haftungsbegrenzung

§11 Schadensersatz-ansprüche; Haftungsbegrenzung

  • Beruht die Verpflichtung zu Schadensersatz des Anbieters auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist die Schadenersatzpflicht des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  • Beruht die Verletzung von Nebenpflichten auf leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  • Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Abgabe von Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§12 Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

  • Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, gem. §11 Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Anbieter die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
  • Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von §7 Abs.4 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Anbieters erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Anbieter das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will der Anbieter von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit ihm eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die dem Anbieter aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungmit dem Kunden zustehen, Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Anbieter zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10%übersteigt, wird der Lieferant auf Wunsch des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei wesentlichen Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung zur Vertragserfüllung berechtigt. Der Kunde ist unverzüglich zur Herausgabe der Kaufsache verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
  • Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Anbieter als Hersteller gemäß § 950 BGB ohne ihn zu verpflichten.
  • Wird im Eigentum des Anbieters stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, erwirkt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswerts ihrer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
  • Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, die sofortige Aushändigung der unter Vorbehalt gelieferten Ware zu fordern. Befristete Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig. Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen Zahlung einzulösen.

§14 Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen gegenüber dem Anbieter aus Verträgen, die zwischen ihm und dem Kunden geschlossen worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.

§15 Widerrufsrecht

Für Kunden, die im Sinne des §1 Abs. 2 als Unternehmer gelten, sind die Vorschriften für Fernabsatzverträge nicht anwendbar. Daher steht diesen Kunden kein entsprechendes Widerrufsrecht wegen Fernabsatzvertrag zu. Der Anbieter räumt ein solches auch nicht ein.

§16 Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Projektvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, wenn er hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder dies zum Delegieren gewisser Dienstleistungen notwendig ist. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Unternehmen, das mit der entsprechenden Dienstleistung beauftragt wurde, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen Handels oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

§ 17 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  • Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  • Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und die Kollisionsnorm des internationalen Privatrechts

Stand: April 2022

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